NetzGround
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20539 Hamburg

HRB 19756

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Mai 2026

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der NetzGround GmbH (nachfolgend „NetzGround“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“). Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 14 BGB.

Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, NetzGround stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsgrundlage Bauleistungen (VOB/B)

Für die Erbringung von Bauleistungen, insbesondere Tiefbau, Kabelkanalbau, Hausanschlüsse Netzebene 4, Straßenbau und vergleichbare Gewerke, gilt vorrangig die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B) in der jeweils gültigen Fassung. Ergänzend gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit sie nicht zur VOB/B im Widerspruch stehen.

Für nicht-bauliche Lieferungen und Leistungen (z. B. Baumaschinenvermietung, Beratung) gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen sowie die gesetzlichen Bestimmungen des BGB.

3. Angebot und Vertragsschluss

Angebote von NetzGround sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Aufnahme der Leistungserbringung zustande.

Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch NetzGround. Maßgeblich für den Leistungsumfang ist die jeweilige Auftragsbestätigung in Verbindung mit dem zugrunde liegenden Leistungsverzeichnis.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, in Euro netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Abschlagsrechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug fällig; Schlussrechnungen innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungszugang.

Bei Zahlungsverzug ist NetzGround berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen sowie weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich offener Forderungen zurückzubehalten.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen, Zugänge und Bestandspläne zur Verfügung. Dazu gehören Sparten-Bestandspläne, Aufbruchgenehmigungen, verkehrsrechtliche Anordnungen sowie Anschlussfreigaben der Versorgungsträger.

Verzögerungen oder Mehraufwände, die aus einer verspäteten oder unvollständigen Mitwirkung resultieren, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

6. Ausführung, Abnahme und Gefahrübergang

Die Bauleistungen werden fachgerecht nach den anerkannten Regeln der Technik, einschlägigen DIN-Normen sowie nach den jeweils geltenden RAL-, ZTVA- und gemeindlichen Auflagen ausgeführt. Die Abnahme erfolgt gemäß § 12 VOB/B.

Die Gefahr geht mit der Abnahme der Leistung auf den Auftraggeber über. Teilabnahmen sind zulässig, wenn die Leistung in abnahmefähige Bauabschnitte gegliedert ist.

7. Mängelansprüche

Für Bauleistungen gelten die Mängelansprüche gemäß § 13 VOB/B. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt, soweit nicht abweichend vereinbart, vier Jahre ab Abnahme.

Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach ihrer Feststellung schriftlich anzuzeigen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

8. Haftung

NetzGround haftet uneingeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

9. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, einschließlich Streik, Aussperrung, hoheitlicher Anordnungen, extremer Witterungsereignisse, Pandemien sowie Lieferengpässen, die NetzGround nicht zu vertreten hat, berechtigen NetzGround dazu, die Ausführung um die Dauer der Behinderung sowie eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.

10. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Hamburg, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

11. Ansprechpartner

Für vertragsbezogene Fragen erreichen Sie uns unter info@netzground.de oder telefonisch unter +49 172 743 5800.